AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Vertrag kommt  durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche  Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese  Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige  Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für  sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von  Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten  des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter  für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden  als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten  eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder  Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

 

2.  Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung  gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise  genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung  mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen  vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser  nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als  entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren  oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

 

3.  Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung  bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte  Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen,  gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der  Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in  Kauf zu nehmen.

4. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei  denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann  (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht – auch für den Kunden,  der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung  genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt  wurde. Ist keine First genannt, kann der Rücktritt spätestens 12 Wochen  vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend)  erklärt werden.

 

5. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab  15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00  Uhr geräumt sein. Sofern nicht anders vereinbart, sind die  Zimmerbuchungen auf garantierter Basis und werden für eine Anreise nach  18:00 Uhr gehalten. Bei einer späten Stornierung oder Nicht-Anreise  werden, sofern nicht anders vereinbart, 90 % des Zimmerpreises  berechnet. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung  bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der  Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel  verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen  Objekten zu bemühen.

 

6. Eine ausdrücklich als solche  bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor  dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte  Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne  rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die  freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

7. Nicht  kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab  Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der  ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8% über dem  Basiszinssatz bzw. Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu  verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen  niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach  Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,00 geschuldet.

Der  Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit  aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig  festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt  das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in  allen Betrieben einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von  100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne  Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 9 Übernachtungen  behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der  bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im  Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern.  Dieser Betrag ist 30 Kalendertage vor Anreise fällig.

 

8.  Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder  reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten  Preises in folgender Höhe verpflichtet:

-für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem 30. Kalendertag vor dem vereinbarten

Leistungszeitraum werden 15 % der bestellten Leistungen,

- für eine Stornierung zwischen dem 30. und 15. Kalendertag vor dem vereinbarten

Leistungszeitraum werden 50 % der bestellten Leistungen,

- für eine Stornierung zwischen dem 15. und dem 7. Kalendertag vor dem vereinbarten

Leistungszeitraum werden 75 % der bestellten Leistungen,

- für eine Stornierung ab dem 7. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden

100 % der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten

Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die

durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden

können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so

werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der

Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der

Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von

vorstehenden Regelungen unberührt. Für Veränderungen der Teilnehmeranzahl gilt Ziff. II.2.

dieser AGB.

 

9.  Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des  Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des  Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht  ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen  wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der  Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer  Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen.  Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In  Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen  Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag  Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei  eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder  grober Fahrlässigkeit auf maximal € 3.000,– begrenzt. Geld, Wertpapiere  und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 800,- im Hotel-  oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser  Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

 

11.

a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.

b)  Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen  werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die  Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die  Nachsendung derselben.

c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden  werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das  Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine  angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer  Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

d) Jedwede Haftung des Hotels nach a)-c) ist ausgeschlossen.

 

12.  Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten  Störungen oder Mängel an den Leitungen des Hotels auftreten, wird sich  das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu  sorgen. Unabhängig von Ziff. 11 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel  nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter  der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine  Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung  oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder  rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige  Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig  auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die  Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate,  gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und  kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung  von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver  Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

 

13. Wird  durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des  Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag  lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger  unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn  dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den  Vertragspartner ohne Interesse ist.

 

14. Ist im Rahmen von  Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder  weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages  zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung. Verschweigt der  Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine politische, religiöse  oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend  unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein  nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel zur  Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter  zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem  Hotel getätigten Aufwendungen verpflichtet.

 

15.

a)  Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer  eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im  Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten  verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was  jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

b) Das Hotel kann vom  Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.  Abschlagszahlungen, Versicherungen, Kautionen) verlangen.

16. Die  vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages  vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind,  welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

 

17.  Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer  bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem  Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn  Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen  und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt  nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten  angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum  Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt,  aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich  zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe

vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des

Kunden oder zum

Zweck des Aufenthaltes, gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der

Hotelleistung den reibungslosen

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

18.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich,  spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des  Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich  vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Halm  geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner  Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung  der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners  verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage,  an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.  Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Hotel geltend gemacht, so ist  die Verjährung bis zu dem Kalendertage gehemmt, an dem das Hotel die  Ansprüche schriftlich zurückweist.

19. Für gebuchte Leistungen  bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das  vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom  Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die  ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder  ohne Frühstück 10 % bei allen bestellten Speisen und Getränken 40 % bei  Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25 %  des vereinbarten Preises.

Für die sonstige Leistungserbringung,  d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen,  insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.),  vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung  etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des  Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der  Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang.

(Ziff. II 2.)  dieser Geschäftsbedingungen, ersparte Aufwendungen bei der sonstigen  Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der  Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

20.  Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten Überlingen. Es gilt  deutsches Recht. Gerichtsstand – auch für Scheck- und  Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Ort des Hotels.

 

21.  Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages  – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt  dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien  werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen  ersetzten, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe  kommen.